Neuer Vertrag für Pflegehilfsmittel – was musst du beachten?

Der GKV Spitzenverband hat die Verträge für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gekündigt und zwischenzeitlich neue Verträge abgeschlossen. Was du dabei zu beachten hast, erfährst du in unserem Webinar. 

Der GKV Spitzenverband hat die Verträge für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 78 Abs. 1 SGB XI in Verbindung mit § 127 SGB V für die sonstigen Leistungserbringer gekündigt.

Zwischenzeitlich – Stand Mai 2024 – hat der GKV Spitzenverband verschiedene neue Verträge abgeschlossen. Damit Leistungserbringer weiterhin ihre Kundinnen und Kunden in der Häuslichkeit auch ab Juli 2024 versorgen können, müssen sie den Beitritt zu einem der Verträge erklären.

Unser Webinar bietet dir einen tieferen Einblick in die Verträge. Wir schauen uns mit dir gemeinsam an, was die Neuerungen sind, aber auch was gleich bleibt.

Welche Prozesse müssen angepasst werden, um weiterhin vertragskonform versorgen zu können? In welchem Turnus darf ich versenden und abrechnen? Welche Produkte darf ich im Rahmen der neuen Verträge abgeben? Darf ich Pflegehilfsmittel mit anderen Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzmaterialien) gemeinsam versenden?

Diese und weitere Fragestellungen erörterten im Webinar Ende Mai 2024 die HARTMANN Experten Saskia Mersmann, Key-Account-Managerin Krankenkassen, und Felix Sandvoß, Leitung KAM ­Homecare.

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