Verordnen mit Sicherheit

Unsere Tipps zum professionellen Umgang mit der „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ bei der Wundversorgung zu Hause – mit praktischen Übungsbeispielen für „Muster 12“

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, kurz HKP-Richtlinie, am 6. Dezember 2019 wurden Leistungen im Bereich Wundversorgung bundeseinheitlich neu geregelt. Seitdem können neue Leistungen verordnet und vom Leistungserbringer abgerechnet werden.

Neues Formular zur Verordnung

Auch das Formular zur Verordnung, bekannt als „Muster 12“, wurde an die neuen Gegebenheiten angepasst. Für das medizinische Personal ergeben sich daraus insbesondere bei der Wundversorgung einige Besonderheiten, die im folgenden detailliert erklärt werden.

Außerdem hast du die Möglichkeit, dein neues Wissen anhand einiger Beispiele gleich selbst auszuprobieren.

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Fachberatung

Inga Hoffmann-Tischner
Pflege­dienstleiterin beim Kölner Pflegedienst sowie Geschäftsführerin und Inhaberin Wundmanagement Köln & Aachen

Britta Steenfatt
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Beiratsmitglied Wundzentrum Hamburg e.V. und Leitung der AG Elbmarsch Initiative Chronische Wunde (ICW) e. V.